Sachsen fördert Tafelprojekte auch 2024

30. April 2024
Förderung

Antragsfrist bis 31. Mai 2024 | 400.000 Euro für Investitionen

Sachsen unterstützt auch im Jahr 2024 die Tafelprojekte im Freistaat. Für Investitionen stehen Fördermittel in Höhe von insgesamt 400.000 Euro bereit. Ab sofort haben sächsische Tafelprojekte die Möglichkeit, Anträge für diese Förderung einzureichen. Die bewilligte Förderung beläuft sich auf mindestens 2.500 EUR und maximal 30.000 EUR pro Projektvorhaben. Interessierte können ihre Anträge bis zum genannten Termin bei der Sächsischen Aufbaubank einreichen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fristen und Antragstellung:

  • Die Anträge müssen fristgerecht und entsprechend den Vorgaben bis zum 31. Mai 2024 bei der Sächsischen Aufbaubank eingereicht werden.

 

Was wird gefördert?

  • Die Fördermittel sollen dazu beitragen, die Effizienz und Kapazität der Tafelprojekte in Sachsen zu erhöhen und damit die Versorgung bedürftiger Menschen zu verbessern.

  • Förderfähig sind kleinere bauliche Maßnahmen der Sanierung und Modernisierung, Neu- und Ersatzanschaffungen von notwendigen Transportgeräten sowie Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenständen und gegebenenfalls Fahrzeuge und andere für den Umschlag der Waren notwendige Transportgeräte.

 

Zuwendungsempfänger

  • Zuwendungsempfänger sind juristische Personen, wie gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen oder gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die überregional tätig sind.

 

Weitere Informationen:

Förderung sächsischer Tafeln - sab.sachsen.de 

 

Quelle: Medienservice Sachsen und SAB / 29.04.2024 re